Was passiert, wenn die Reparatur den Versicherungswert übersteigt?
Du kannst entweder die zusätzlichen Kosten selbst ersetzen (Karl zahlt Dir dann den Teil der Rechnung, der von der Versicherungssumme gedeckt ist. Es gibt keine Unterversicherung), oder Karl ersetzt Dir das Fahrrad oder E-Bike durch ein Fahrrad oder E-Bike, das in Art und Zustand dem unbeschädigten versicherten Gegenstand und der Versicherungssumme entspricht.
Du hast im ersten Jahr nach Abschluss 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Abschluss 80% des Versicherungswertes in der Polizze, im dritten Jahr nach Abschluss 70% des Versicherungswertes in der Polizze.
Das betrifft aber jeweils nur den Totalschadenfall. Falls Du im dritten Jahr nach Abschluss zum Beispiel Deine Gabel bei einem Sturz beschädigst und sie getauscht werden muss, erhältst Du den vollen Wert ersetzt. Das Gleiche gilt für alle Teilschäden. Bis zur Höchstsumme (jenachdem in welchem Jahr der Schaden passiert also 100%/80%/70% des Versicherungswertes in der Polizze) werden alle Schäden komplett von Karl übernommen.