Wie wird mein Schaden ausbezahlt?
Falls Dein Bike weg oder beschädigt ist kümmern wir uns darum, dass Du schnell wieder im Sattel sitzt. Du bekommst also ein neues Fahrrad oder E-Bike oder kannst die Reparatur durchführen lassen und wir regeln alles mit unserem Karl-Partner direkt. Du bekommst ein neues oder Dein repariertes Fahrrad oder E-Bike, Karl zahlt die Rechnung an den Händler.
Bei einem Totalschaden hast Du im ersten Jahr nach Abschluss 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Abschluss 80% des Versicherungswertes in der Polizze und ab dem dritten Jahr nach Abschluss 70% des Versicherungswertes in der Polizze.
Das betrifft aber jeweils nur den Totalschadenfall. Falls Du im dritten Jahr nach Abschluss zum Beispiel Deine Gabel bei einem Sturz beschädigst und sie getauscht werden muss, erhältst Du den vollen Wert ersetzt. Das Gleiche gilt für alle Teilschäden. Bis zur Höchstsumme (jenachdem in welchem Jahr der Schaden passiert also 100%/80%/70% des Versicherungswertes in der Polizze) werden alle Schäden komplett von Karl übernommen.