Was geschieht mit meinem Fahrrad oder E-Bike bei einem Totalschaden?
Sobald Karl Dir den Versicherungswert gemäß Polizze ersetzt hat, gehört das beschädigte Fahrrad oder E-Bike der Versicherung. Du musst uns daher das Fahrrad oder E-Bike grundsätzlich zur Verfügung stellen. Das lösen wir dann im Fall des Falles mit Dir ohne, dass wir die Situation noch schlimmer machen möchten für Dich. Rechtlich müssen wir Dich einfach darauf hinweisen 😊 Falls man Dir Dein Fahrrad oder E-Bike gestohlen hat, entfällt diese Verpflichtung natürlich. Sollte Dein gestohlenes Fahrrad oder E-Bike aber wieder auftauchen, bitten wir Dich uns zu informieren. Das gehört dann ja der Versicherung.