Du hast unsere Homepage gelesen? Du hast die Reviews auf Google angesehen? Karl wurde Dir vom Fahrradhändler Deines Vertrauens empfohlen und zwei Deiner Freundinnen sind auch schon dabei? Zu schön um wahr zu sein? Wo ist der Haken? Wer sind die überhaupt?

Du hast Fragen? Karl hat die Antworten.

Karl, wie bitte?

Der Abschluss

Die Versicherung

Deine Pflichten

  • Welches Schloss muss ich verwenden?

  • Wann, wo und wie muss ich mein Fahrrad sichern?

  • Was muss ich tun falls die Prämie nicht abgebucht werden kann?

  • Was Verpflichtung habe ich im Schadenfall?

    Was Verpflichtung habe ich im Schadenfall?

    Du musst uns über Ursache und Höhe eines Schadens wahrheitsgemäß informieren und uns Unterlagen zum Schadenfall zur Verfügung stellen, sofern wir Dich darum bitten.

    Um Dir möglichst schnell helfen zu können, benutzte bitte das Schadenformular nach dem du dich bei uns eingeloggt hast, um den Schaden bei uns zu melden ("Einloggen" ). Um einen Diebstahlschaden für Dich abwickeln zu können benötigen wir eine polizeiliche Diebstahlsmeldung und innerhalb von 72 Stunden die Meldung an uns. Falls Dir Dein Fahrrad oder E-Bike im Ausland gestohlen wird, kann es mühsam sein eine polizeiliche Meldung zu bekommen. Falls das daher nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint, genügt es schon, die Meldung per Email an uns zu machen und die Diebstahlsmeldung dann gegebenenfalls nachzuholen sobald Du wieder zuhause bist. Falls Du Kosten für die Heim-/Weiterreise geltend machst, musst Du uns die entstandenen Kosten mittels Rechnung oder sonstiger Belege nachweisen damit wir sie Dir ersetzen können.

Im Schadenfall

Karl Fahrradversicherung