Wer entscheidet ob repariert wird oder ausgetauscht wird?
Karl ersetzt Dir entweder die vereinbarte Versicherungssumme (bei Diebstahl oder Totalschaden) oder die Reparaturkosten, falls eine Reparatur möglich und sinnvoll ist, höchstens jedoch den vereinbarten Versicherungswert in der Polizze. Die Auszahlung geht dabei immer direkt an den Karl-Partner, der Dir wieder ein neues gleichwertiges Fahrrad oder E-Bike überreicht, oder der die Reparatur durchführt. Die Entscheidung darüber wie wirDir den Schaden ersetzen obliegt uns, wir sorgen aber dafür, dass Du tatsächlich ein gleichwertiges Stück erhältst.
Bei einem Totalschaden hast Du im ersten Jahr nach Abschluss 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Abschluss 80% des Versicherungswertes in der Polizze und ab dem dritten Jahr nach Abschluss 70% des Versicherungswertes in der Polizze.
Das betrifft aber jeweils nur den Totalschadenfall. Falls Du im dritten Jahr nach Abschluss zum Beispiel Deine Gabel bei einem Sturz beschädigst und sie getauscht werden muss, erhältst Du den vollen Wert ersetzt. Das Gleiche gilt für alle Teilschäden. Bis zur Höchstsumme (jenachdem in welchem Jahr der Schaden passiert also 100%/80%/70% des Versicherungswertes in der Polizze) werden alle Schäden komplett von Karl übernommen.