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Fahrradförderungen in Österreich

Von Zuschüssen für Transporträder und Falträder bis hin zu steuerlichen Vorteilen beim Pendeln: Österreich bietet eine Reihe von Förderungen rund ums Radfahren. Hier findest du einen kompakten Überblick, was es gibt und wie du davon profitieren kannst.


Alle Förderungen

Die wichtigsten Fahrradförderungen im Detail.

Förderung von Transportfahrrädern in Wien

Die Stadt Wien fördert den Kauf von Lastenfahrrädern, Rollstuhl-Lastenrädern und Rollstuhl-Rikschas für Privatpersonen. Die Förderung deckt bis zu 50 % des Kaufpreises ab — maximal 800 Euro für Transporträder ohne Elektromotor und bis zu 1.000 Euro für Modelle mit E-Antrieb.

Voraussetzungen:

  • Nur neu gekaufte Transportfahrräder
  • Volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien
  • Behaltepflicht von zwei Jahren
  • Rechnung darf bei Einreichung max. 30 Tage alt sein
Bundesförderung für (E-)Falträder

Der Bund fördert den Kauf von Falträdern und E-Falträdern mit einer Pauschale von 500 Euro. Damit soll die Kombination aus öffentlichem Verkehr und Fahrrad attraktiver werden.

Voraussetzungen:

  • Gefaltete Maße max. 110 × 80 × 40 cm
  • Nachweis einer gültigen ÖV-Jahresnetzkarte (für Falträder ohne E-Antrieb)
  • E-Falträder: max. 600 W Motorleistung, max. 25 km/h
  • Batterie muss mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern geladen werden
Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale

Wusstest du, dass du als Fahrrad-Pendler*in automatisch profitierst? Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro im Jahr 2026) im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt — unabhängig davon, ob du mit dem Rad, dem Auto oder den Öffis fährst.

Kilometergeld für Dienstfahrten mit dem Rad

Berufliche Fahrten mit dem Fahrrad kannst du beim Steuerausgleich als Werbungskosten geltend machen. Pro Kilometer werden 0,25 Euro angerechnet, maximal für 3.000 km pro Jahr — das ergibt bis zu 750 Euro.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 2 km Strecke pro Fahrt
  • Es handelt sich um eine Dienstfahrt (z. B. der Weg in die Arbeit)
Radanschaffung steuerlich absetzen

Bei überwiegend betrieblicher Nutzung (mehr als 50 %) können die Anschaffungskosten eines Fahrrads steuerlich abgesetzt werden. Liegt der Kaufpreis unter 1.000 Euro, kann das Rad als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort und zur Gänze im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Bei höheren Kosten wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von in der Regel fünf Jahren abgeschrieben — sowohl für normale als auch E-Fahrräder.

Übrigens: Auch laufende, belegte Reparaturkosten können geltend gemacht werden.


Versicherung

Was beinhaltet eine Fahrradversicherung bei Karl?

  • Diebstahl & Vandalismus

    Dein Rad ist gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung abgesichert — inklusive Schloss.

  • Teil- & Totalschäden

    Egal ob Kratzer oder Totalschaden — wir übernehmen die Reparatur oder den Ersatz.

  • Unfälle

    Selbst- und fremdverschuldete Unfälle sind abgedeckt, damit du sorglos fahren kannst.

  • Feuer, Wasser, Sturm

    Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Stürme oder Feuer sind versichert.

  • Mobilitätsgarantie

    Wenn unterwegs etwas passiert, sorgen wir dafür, dass du weiterkommst.

  • Versicherungsbedingungen

    Die Details findest du in unseren Versicherungsbedingungen auf karlbikes.com.


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Karl Fahrradversicherung