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Wie wird mein Schaden ausbezahlt?

Falls dein Bike weg oder beschädigt ist kümmern wir uns darum, dass du schnell wieder im Sattel sitzt. Du bekommst also ein neues Fahrrad oder E-Bike oder kannst die Reparatur durchführen lassen und wir regeln alles mit unserem Karl-Partner direkt. Du bekommst ein neues oder dein repariertes Fahrrad oder E-Bike, Karl zahlt die Rechnung an den Händler.

Bei einem Totalschaden hast du im ersten Jahr nach dem Kauf deines Fahrrads 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Kauf 80% des Versicherungswertes in der Polizze und ab dem dritten Jahr nach Kauf 70% des Versicherungswertes in der Polizze.

Diese Grenzen gelten nicht nur beim Totalschaden, sondern genauso bei Reparaturen: Im ersten Jahr nach Kauf ersetzen wir dir Reparaturkosten und Totalschaden bis zur vollen Versicherungssumme, im zweiten Jahr höchstens 80% und ab dem dritten Jahr höchstens 70% der Versicherungssumme. Brauchst du zum Beispiel im dritten Jahr nach Kauf wegen eines Sturzes eine neue Gabel, übernehmen wir die Kosten bis zu 70% der Versicherungssumme.

Den genauen Wortlaut findest du in unseren Versicherungsbedingungen.

Im Schadenfall

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