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Was passiert, wenn die Reparatur den Versicherungswert übersteigt?

Du kannst entweder die zusätzlichen Kosten selbst ersetzen (Karl zahlt dir dann den Teil der Rechnung, der von der Versicherungssumme gedeckt ist. Es gibt keine Unterversicherung), oder Karl ersetzt dir das Fahrrad oder E-Bike durch ein Fahrrad oder E-Bike, das in Art und Zustand dem unbeschädigten versicherten Gegenstand und der Versicherungssumme entspricht.

Du hast im ersten Jahr nach dem Kauf deines Fahrrads 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Kauf 80% des Versicherungswertes in der Polizze, im dritten Jahr nach Kauf 70% des Versicherungswertes in der Polizze.

Diese Grenzen gelten nicht nur beim Totalschaden, sondern genauso bei Reparaturen: Im ersten Jahr nach Kauf ersetzen wir dir Reparaturkosten und Totalschaden bis zur vollen Versicherungssumme, im zweiten Jahr höchstens 80% und ab dem dritten Jahr höchstens 70% der Versicherungssumme. Brauchst du zum Beispiel im dritten Jahr nach Kauf wegen eines Sturzes eine neue Gabel, übernehmen wir die Kosten bis zu 70% der Versicherungssumme.

Den genauen Wortlaut findest du in unseren Versicherungsbedingungen.

Im Schadenfall

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