Schadenfall
Was passiert ist, ist passiert.Wir kümmern uns.
Melde uns deinen Schaden gleich, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Die kannst du nachreichen.
Lieber reden? Ruf uns an: +43 670 308 3703
Das Wichtigste zuerst
In 72 Stunden melden
Sofort, spätestens 72 Stunden, nachdem du vom Schaden erfahren hast.
Diebstahl? Zuerst zur Polizei
Wir brauchen unbedingt einen Polizeibericht, etwa die Anzeigebestätigung. Geht das nicht, zum Beispiel im Ausland, schreib es in deine Meldung.
Fotos machen, Belege aufheben
Du musst uns den Schaden nachweisen. Fotos, Rechnungen und Belege helfen dabei.
Hältst du diese Pflichten nicht ein, können wir die Leistung kürzen oder ablehnen, außer du kannst nichts dafür.
Jetzt gleich
Was ist passiert?
Wähl aus, und du siehst, was jetzt zu tun ist.
Dein Rad ist weg
Geh zur Polizei
Erstatte Anzeige und lass dir eine Anzeigebestätigung geben. Die brauchen wir unbedingt. Geht das nicht, etwa im Ausland, schreib es in deine Meldung.
Halte die Rahmennummer bereit
Die Polizei fragt danach. Du findest sie in deinem Karl Konto oder auf der Kaufrechnung.
Schreib auf, was du weißt
Wann und wo du dein Rad zuletzt gesehen hast und womit es angeschlossen war.
Melde es uns, spätestens nach 72 Stunden
Online in deinem Karl Konto oder per E-Mail. Was noch fehlt, reichst du nach.
So meldest du
Versichert ist ein Diebstahl, wenn dein Rad mit einem geeigneten Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen war. Kabel- und Spiralschlösser zählen nicht. Welches Schloss reicht?
Melden
So meldest du
Das brauchst du
- Was, wann und wo passiert ist
- Fotos vom Schaden
- Bei Diebstahl die Anzeigebestätigung
- Belege, etwa fürs Taxi, und einen Kostenvoranschlag, falls du einen hast
- Ob eine andere Versicherung den Schaden auch deckt, etwa deine Haushaltsversicherung
- Deine IBAN, falls wir dir etwas überweisen
Fehlt noch etwas? Melde trotzdem, den Rest reichst du nach.
Online, in wenigen Minuten
Log dich in dein Karl Konto ein und öffne das Schadenformular. Vieles haben wir schon für dich ausgefüllt.
Zum SchadenformularLieber per E-Mail?
Schreib uns, was wann und wo passiert ist, und häng Fotos und Unterlagen an.
Nach der Meldung
So geht es weiter
Du bekommst sofort eine Bestätigung. Bearbeitet ist dein Schaden meist innerhalb eines Tages.
1.Bestätigung
Gleich nach deiner Meldung bekommst du von uns eine Bestätigung, dass wir uns darum kümmern.
2.Bearbeitung
Wir prüfen deine Meldung. Mit Fotos und Dokumenten geht's noch schneller — meist innerhalb eines Tages.
3.Freigabe
Wir informieren dich per E-Mail oder Anruf über das Ergebnis.
4.Reparatur oder Ersatz
Geh zum Fahrradhändler: reparieren lassen oder ein neues Rad aussuchen. Bei Totalschaden bekommst du ein gleichwertiges Modell.
5.Auszahlung
Ist der Händler ein Karl Partner, zahlen wir direkt an ihn. Sonst überweisen wir dir den Betrag.
Deine Leistungen
Was du bekommst
Je nach Schaden entscheiden wir, ob wir die Reparatur zahlen, dein Rad durch ein gleichwertiges ersetzen oder die Versicherungssumme auszahlen.
Reparatur
Wir zahlen die Reparatur deines Rads.
Ersatz
Ein Rad, das deinem in Art und Zustand entspricht.
Auszahlung
Die vereinbarte Versicherungssumme.
Höchstbetrag
Anteil deiner Versicherungssumme
1. Jahr nach dem Kauf100 %
2. Jahr80 %
ab dem 3. Jahr70 %
Wie viel wir höchstens zahlen, hängt davon ab, wann du dein Rad gekauft hast. Bis zu diesem Betrag ersetzen wir auch Reparaturen voll.
Beispiel: Dein Rad ist mit 3.000 € versichert und wird im zweiten Jahr nach dem Kauf gestohlen. Dann zahlen wir bis zu 2.400 €.
- Heim- oder Weiterfahrt
- bis 10 % der Versicherungssumme
- Für Öffis oder Taxi, wenn du nach einem versicherten Schaden nicht weiterkommst. Mit Rechnung oder Beleg.
- Leihrad auf Reisen
- bis 14 Tage, höchstens 25 € pro Tag
- Wenn du auf einer Reise nach einem versicherten Schaden nicht weiterfahren kannst. Insgesamt bis 10 % der Versicherungssumme.
- Carbon
- bis 4.000 € pro Schadenfall
- Für Eigen- und Sturzschäden an Carbonteilen wie Rahmen, Gabel oder Laufrädern.
- Selbstbehalt
- 0 €
- Von dem, was wir zahlen, ziehen wir nichts ab.
Den genauen Wortlaut findest du in unseren Versicherungsbedingungen.
Was versichert ist und was nichtGut zu wissen
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Schaden melden?
Nach dem Login findest du das Schadenformular. Darüber können wir dir am schnellsten helfen.
Melde uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens 72 Stunden nachdem du davon erfahren hast.
Bei einem Diebstahl brauchen wir unbedingt einen Polizeibericht, zum Beispiel eine Anzeigebestätigung. Ist eine Anzeige nicht möglich oder nicht sinnvoll, etwa weil dein Rad im Ausland gestohlen wurde, schreib uns das in deine Schadenmeldung, per Formular oder E-Mail. Die Anzeige kannst du nachreichen, sobald du wieder zu Hause bist.
Machst du Kosten für die Heim- oder Weiterreise geltend, schick uns die Rechnungen oder anderen Belege dazu, damit wir sie dir ersetzen können.
Worauf muss ich bei der Schadenmeldung achten?
Falls du den Schaden über unsere Homepage meldest, wirst du beim Schadenformular nach allem gefragt, was wir wissen müssen um den Schaden schnell für dich erledigen zu können. Einfach noch die Dokumente hochladen und du wirst bald wieder im Sattel sitzen. Falls du uns lieber ein Email schickst, kannst du uns die Informationen auch auf diesem Weg übermitteln. Wir benötigen von dir vollständige (so lange wie notwendig, so kurz wie möglich) Angaben zum Schaden. Was ist Wann und Wo passiert? Außerdem und falls möglich bitte eine erste Einschätzung ob eine Reparatur sinnvoll ist und ob du schon einen Kostenvoranschlag eingeholt hast.
Um einen Diebstahlschaden für dich abwickeln zu können benötigen wir eine polizeiliche Diebstahlsmeldung und innerhalb von 72 Stunden die Meldung an uns. Falls dir dein Fahrrad oder E-Bike im Ausland gestohlen wird, kann es mühsam sein eine polizeiliche Meldung zu bekommen. Falls das daher nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint, genügt es schon, die Meldung per Email an uns zu machen und die Diebstahlsmeldung dann gegebenenfalls nachzuholen sobald du wieder zuhause bist. Falls du Kosten für die Heim-/Weiterreise geltend machst, musst du uns die entstandenen Kosten mittels Rechnung oder sonstiger Belege nachweisen damit wir sie dir ersetzen können.
Wie lange dauert es bis ich von Karl höre?
Wenn du den Schaden über unsere Homepage gemeldet hast erhältst du von uns gleich eine Bestätigung, dass der Schaden gemeldet wurde und wir uns um die Abwicklung kümmern. Nachdem jeder Schadenfall einzigartig ist, werden wir unsere Schadenabwicklung an deine speziellen Bedürfnisse anpassen und unser Möglichstes tun, damit du wieder schnell im Sattel sitzt. In Zusammenarbeit mit unseren Karl Partnern erledigen wir Schäden in der Regel innerhalb eines Tages, sodass du dir gleich ein neues Fahrrad oder E-Bike holen kannst, oder die Reparatur beschädigter Teile in Auftrag geben kannst.
Wie beweise ich, dass das Rad abgesperrt war, wenn der Dieb das Schloss mitnimmt?
Natürlich können wir nicht überprüfen ob dein Fahrrad mit einem adäquaten Schloss gesichert wurde. In diesem Fall vertrauen wir dir, dass du gemäß unseren Vertragsbedingungen handelst und deine Angaben der Wahrheit entsprechen.
Was geschieht mit meinem Fahrrad oder E-Bike bei einem Totalschaden?
Sobald Karl dir den Versicherungswert gemäß Polizze ersetzt hat, gehört das beschädigte Fahrrad oder E-Bike der Versicherung. Du musst uns daher das Fahrrad oder E-Bike grundsätzlich zur Verfügung stellen. Das lösen wir dann im Fall des Falles mit dir ohne, dass wir die Situation noch schlimmer machen möchten für dich. Rechtlich müssen wir dich einfach darauf hinweisen 😊 Falls man dir dein Fahrrad oder E-Bike gestohlen hat, entfällt diese Verpflichtung natürlich. Sollte dein gestohlenes Fahrrad oder E-Bike aber wieder auftauchen, bitten wir dich uns zu informieren. Das gehört dann ja der Versicherung.
Wird nach einem Schadenfall meine Prämie erhöht?
Wir werden nach einem gemeldeten und abgewickelten Schaden nicht automatisch deine Prämie erhöhen. Natürlich wird aber deine Schadenshistorie beachtet, wenn es darum geht dein Fahrrad oder E-Bike weiterhin bei Karl zu versichern. Wir werden das aber im Einzelfall prüfen und es gibt keine „automatischen Anpassungen“.
Sollte dein Fahrrad oder E-Bike endgültig abhanden gekommen oder zerstört sein, erlischt der Versicherungsvertrag automatisch, da es nichts mehr zu versichern gibt. Natürlich kannst du für dein Ersatz-Fahrrad oder -E-Bike wieder eine Versicherung bei Karl abschließen.
Kontakt
Lieber reden?

Ruf uns an oder schreib uns, wir helfen dir weiter.
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