Wer entscheidet ob repariert wird oder ausgetauscht wird?
Karl ersetzt dir entweder die vereinbarte Versicherungssumme (bei Diebstahl oder Totalschaden) oder die Reparaturkosten, falls eine Reparatur möglich und sinnvoll ist, höchstens jedoch den vereinbarten Versicherungswert in der Polizze. Die Auszahlung geht dabei immer direkt an den Karl-Partner, der dir wieder ein neues gleichwertiges Fahrrad oder E-Bike überreicht, oder der die Reparatur durchführt. Die Entscheidung darüber wie wirDir den Schaden ersetzen obliegt uns, wir sorgen aber dafür, dass du tatsächlich ein gleichwertiges Stück erhältst.
Bei einem Totalschaden hast du im ersten Jahr nach dem Kauf deines Fahrrads 100% des Versicherungswertes in der Polizze als Guthaben zur Verfügung, im zweiten Jahr nach Kauf 80% des Versicherungswertes in der Polizze und ab dem dritten Jahr nach Kauf 70% des Versicherungswertes in der Polizze.
Diese Grenzen gelten nicht nur beim Totalschaden, sondern genauso bei Reparaturen: Im ersten Jahr nach Kauf ersetzen wir dir Reparaturkosten und Totalschaden bis zur vollen Versicherungssumme, im zweiten Jahr höchstens 80% und ab dem dritten Jahr höchstens 70% der Versicherungssumme. Brauchst du zum Beispiel im dritten Jahr nach Kauf wegen eines Sturzes eine neue Gabel, übernehmen wir die Kosten bis zu 70% der Versicherungssumme.
Den genauen Wortlaut findest du in unseren Versicherungsbedingungen.